Eine Beistandschaft kann angeordnet werden, wenn Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können und deshalb hilfs- und schutzbedürftig sind (weil Sie zum Beispiel an Altersgebrechen leiden). Zudem muss die Massnahme verhältnismässig sein, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und in einem korrekten Verfahren angeordnet worden sein.
Mit einer Beistandschaft erhalten Sie einen Beistand, der sich um bestimmte Bereiche Ihres Lebens kümmert. Für jede Beistandschaft muss genau bestimmt werden, welche Aufgaben der Beistand hat. Mögliche Aufgabenbereiche sind zum Beispiel Wohnen, Geld, Gesundheit oder Verfahren mit Behörden. Weiter muss festgehalten werden, welche Handlungsmöglichkeiten der Beistand hat, um sich um seine Aufgaben zu kümmern. Dafür gibt es verschiedene Arten von Beistandschaften:
In einer Begleitbeistandschaft berät und unterstützt Sie der Beistand niederschwellig, Ihre Handlungsfreiheit bleibt unberührt, Sie bleiben für alle Belange selbst zuständig.
In einer Vertretungsbeistandschaft kann der Beistand für Sie Verträge abschliessen und Geschäfte tätigen. Sie dürfen diese Angelegenheiten aber auch selbst erledigen. Wenn mit der Vertretungsbeistandschaft auch die Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, muss der Beistand gewisse Geschäfte für Sie abwickeln. Sie können diese Geschäfte nicht mehr selbst erledigen.
In einer Mitwirkungsbeistandschaft dürfen Sie respektive der Beistand gewisse Entscheidungen nur noch mit Zustimmung des anderen treffen. Das heisst, Sie können gewisse Geschäfte nur noch gemeinsam beschliessen.
Für verschiedene Aufgabenbereiche können verschiedene Beistandschaftsarten angeordnet und miteinander kombiniert werden. So entsteht eine Beistandschaft, die Ihrem Schutzbedarf und Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst ist. Man spricht von einer massgeschneiderten Beistandschaft.
Reichen diese massgeschneiderten Möglichkeiten nicht aus, um Ihre Interessen zu wahren, kann eine umfassende Beistandschaft angeordnet werden. Sie ist nötig, wenn Sie in allen Lebensbereichen Unterstützung brauchen und gegen Ihre eigenen Interessen handeln. Die umfassende Beistandschaft führt dazu, dass der Beistand fast alle Angelegenheiten für Sie erledigen muss, nötigenfalls auch gegen Ihren Willen. Sie können diese Geschäfte nicht mehr selbst erledigen. Ihnen wird die sogenannte Handlungsfähigkeit entzogen. Diese Massnahme ist nur selten nötig.
Wenn Sie hingegen nur wenig Unterstützung brauchen, gibt es Alternativen zu einer Beistandschaft, etwa die Unterstützungsleistungen von Pro Senectute oder Pro Infirmis.
Für jede Beistandschaft wird eine bestimmte Person als Beistand ernannt. Der Beistand wird folglich zum Wohl und Schutz hilfsbedürftiger Personen eingesetzt, wobei er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen muss. Nebst einer fachlichen Kompetenz braucht es dazu auch eine persönliche Eignung, wie etwa Lebenserfahrung und Toleranz. Grundlage einer guten Beistandschaft ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Beistand.
Sie können anstelle der Person, die die KESB vorschlägt/vorsieht, selber jemanden aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis als Beistand vorschlagen (sogenannter Privatbeistand). Auch können Sie die Person ablehnen, die die KESB vorschlägt. Wenn möglich hat die KESB eine geeignete Vertrauensperson, die Sie vorschlagen, zu berücksichtigen. Ab dem Moment, wo der Beistand sein Amt antritt, ist er Ihre Ansprechperson.
Die KESB muss den Beistand kontrollieren und unterstützen, unter anderem durch die Prüfung der Abrechnung und des Berichts. Es gibt auch bestimmte Geschäfte, die der Beistand nur mit Zustimmung der KESB machen darf (zum Beispiel die Kündigung der Wohnung).
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