Die KESB setzt für jede Beistandschaft eine geeignete Person ein. Das sind ausgebildete Sozialarbeitende, die sich zum Wohl und Schutz der Betroffenen einsetzen und die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen. Neben einer fachlichen Kompetenz, ausreichend Zeit und einem einwandfreien Leumund müssen sie für diese Funktion auch zwischenmenschlich geeignet sein, Lebenserfahrung und Toleranz mitbringen. Betroffene können anstelle der Amtsperson jemanden aus ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis als Privatbeistand vorschlagen. Erfüllt die Person die Voraussetzungen, muss die Behörde sie berücksichtigen.
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