Je nach Kanton ist die KESB ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde. Sie entscheidet unabhängig von der kommunalen Verwaltung, untersteht dabei aber der Gesetzgebung. Wie der Name sagt, hat sie im Kindes- und Erwachsenenschutz den Auftrag, zusammen mit den Betroffenen eine Lösung zu finden und Gefährdungen abzuwenden. Sie muss dazu wichtige Entscheidungen fällen, Massnahmen verfügen und diese fortlaufend überwachen. Für jedes Verfahren ist ein Behörden-Mitglied zuständig, ein Entscheid wird aber immer im Dreiergremium gefällt. Die Beistände oder Mitarbeiter einer Institution setzen die Massnahmen schliesslich um. Sie beraten und betreuen die Betroffenen im Alltag.
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