Die Lebensumstände entsprechen dem Kindeswohl, wenn sich ein Kind oder ein Jugendlicher physisch, psychisch, gefühlsmässig, sozial, geistig oder auch kulturell gesund entwickeln kann. Dazu gehören die Voraussetzungen wie beispielsweise, ihm genug Nahrung zu geben, ihm ein Dach über dem Kopf zu bieten, aber es auch vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen, es liebevoll zu umsorgen oder verbindliche Beziehungen zu bieten. Ist das Kindeswohl gefährdet, kann jede Person die KESB auf diese prekäre Situation aufmerksam machen.
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