In der Abklärungsphase prüft die Behörde, ob Betroffene schutzbedürftig sind und eine Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahme angeordnet werden muss. Sie holt dazu alle Auskünfte ein, die sie für eine Entscheidung braucht. Zum Beispiel bei der Familie, bei der Schule oder auch beim Arzt. Auf jeden Fall hört sie die Betroffenen an. Auch wenn es um die Änderung oder Aufhebung einer bereits bestehenden Massnahme geht, klärt die KESB die aktuelle Situation genau ab. Das kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Stellt die Behörde dringenden Handlungsbedarf fest, kann sie eine vorsorgliche oder sogar eine superprovisorische Massnahme anordnen.
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