Nach der Abklärung und der Anhörung fällt die KESB oder das Gericht eine Entscheidung. Sie schickt den Betroffenen den schriftlichen Entscheid, auch Verfügung, Urteil oder Beschluss genannt, per Einschreiben zu.
Dieser enthält eine ausführliche Begründung und einen Hinweis, wie, wo und in welcher Frist Betroffene dagegen Beschwerde einreichen können (Rechtsmittelbelehrung). Bleibt eine Beschwerde aus, wird der Entscheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Fechten Betroffene den Entscheid an, kann dieses Rechtsmittelverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb kann die Behörde den Entscheid vorläufig umsetzen, bis der definitive Entscheid des Gerichts vorliegt (Entzug der aufschiebenden Wirkung).
In dringenden Fällen kann die Behörde auch eine superprovisorische Massnahme beschliessen, ohne die am Verfahren Beteiligten vorerst anzuhören. Gegen diese Massnahme gibt es vorerst kein Rechtsmittel.
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