Erlangt eine Person den Eindruck, dass ein Kind oder eine erwachsene Person Unterstützung braucht, kann sie sich an die KESB wenden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Kind vernachlässigt oder die betroffene Person zunehmend verwahrlost wirkt. Erhält die KESB eine „Gefährdungsmeldung“, wird ein Verfahren eröffnet. Die Behörde muss dieser Meldung von Gesetzes wegen nachgehen und entsprechende Abklärungen treffen. Damit die Behörde von solchen Situationen erfährt und die Betroffenen unterstützen kann, wurden die Melderechte und Meldepflichten erlassen. Die KESB informiert die Personen, die sie auf Situationen hinweisen, dass die Meldung eingegangen ist, aber nicht über das weitere Vorgehen.
Die Kescha empfiehlt immer, vorerst mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen und dann allenfalls eine Meldung zu erstatten. Betroffene können in die Akten einsehen und in Erfahrung bringen, wer die Meldung gemacht hat.
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