Was macht die KESB?

Je nach Kanton ist die KESB ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde. Die KESB hat den Auftrag, im Kindesschutz die wichtigen Entscheidungen zu treffen und Massnahmen anzuordnen und zu überwachen. Für jedes Verfahren ist ein KESB-Mitglied zuständig. Der Entscheid wird von jeweils drei KESB-Mitgliedern gefällt. Nur wenige Fragen dürfen von einem KESB-Mitglied allein entschieden werden. Für jeden Entscheid führt die KESB ein Verfahren durch und trifft mithilfe von KESB-Mitarbeitern, Sozialdiensten und Gutachtern die nötigen Abklärungen.

Die Vermittlung der freiwilligen Hilfe steht für die KESB dabei im Vordergrund. Das Ziel ist immer, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zur Abwendung der Gefährdung zu finden.

Die eigentliche Begleitung und Betreuung von Betroffenen im Alltag ist nicht die Aufgabe der KESB, sondern von Beiständen, Sozialdiensten, Institutionen (zum Beispiel Kinderheime) und Beratungsstellen.

In eherechtlichen Verfahren (Scheidung oder Trennung der Eltern) ist das Gericht in Ehesachen zuständig und kann ebenfalls Massnahmen anordnen.

KESCHA
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